Seit 1. Januar 2026 gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2, die zentrale Regelung zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch den Betriebsarzt sowie zur sicherheitstechnischen Betreuung in Unternehmen. Die Vorschrift konkretisiert die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und betrifft alle Betriebe in Deutschland – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Die Neufassung bringt wichtige Änderungen im Arbeitsschutz und in der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung: Unternehmen profitieren von flexibleren Betreuungsmodellen, einer stärkeren Berücksichtigung betrieblicher Strukturen sowie erweiterten Möglichkeiten zur digitalen arbeitsmedizinischen Beratung (z. B. per Video).
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben sich dadurch neue Spielräume bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der Planung der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Unser Tipp: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre bestehende arbeitsmedizinische Betreuung den neuen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 entspricht. Unsere Praxis unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung und berät Sie individuell zu allen Fragen rund um den Betriebsarzt und den Arbeitsschutz.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Vorschrift 2:
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft:
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Titelbild: iStock.com / livestockimages


